Erstgepräch

Im Erstgespräch werden die Rahmenbedingungen festgelegt. Ihre Anliegen, Bedürfnisse und Probleme werden besprochen, um ein gemeinsames Therapieziel zu vereinbaren.

Absageregelung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir sie dies bis spätestens 48h vor dem Termin per Telefon oder SMS bekanntzugeben. Die Praxisräume sind zum vereinbarten Termin für sie reserviert. Wir bitten daher um Verständnis, dass bei nicht rechtzeitiger Absage bzw. bei Nichterscheinen das Honorar zur Gänze verrechnet werden muss. Weiters, ist bei Zuspätkommen eine Verlängerung der Sitzung nicht möglich.

Verschwiegenheit

Ihre Anliegen werden in einem geschützten Rahmen besprochen!

Wir unterliegen per Gesetz (PthG § 15) einer uneingeschränkten Schweigepflicht während und nach der Therapie . Inhalte der Therapie dürfen von Psychotherapeut:innen ohne Erlaubnis von Klient:innen an keine Person oder Institution weitergeleitet werden. Psychotherapeut:innen sowie deren Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

Kostenübernahme der Krankenkasse

Die vollständige Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist in unserer Praxis derzeit leider nicht möglich. Es gibt jedoch die Möglichkeit eine Teilrefundierung (Kostenzuschuss zur Psychotherapie) durch die Krankenkasse zu beantragen. Aktuelle Rückvergütungsbeträge pro Einheit:

  • ÖGK € 31,50.-
  • BVAEG € 42,40.-
  • SVS € 45,-

Sollten sie auf der Suche nach einem vollständig Kassenfinanzierten Therapieplatz sein, können sie sich z.B. hier informieren: http://members.psychotherapie-wien.at/

Vollfinanzierte Psychotherapie ist jedoch leider stark kontingentiert, weshalb es zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Sie können sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse oder beim jeweiligen Landesverband für Psychotherapie über das Antragsprozedere informieren.

Steuerliche Absetzung

Psychotherapie, Coaching und Supervision kann unter Gesundheitskosten in der Arbeitnehmer:innenveranlagung oder der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Terminanfrage

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